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Haustüren | KFW-Förderung

EINE INFORMATION AUF GRUNDLAGE DER KFW-VERÖFFENTLICHUNG

STAND: 01.03.2018


Ihr Nutzen


Über die Produkte Altersgerecht Umbauen (159/455) fördert die KfW vielfältige bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz am Wohnungsbestand.



Wer wird gefördert?


Jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert.



Was wird gefördert?


  • Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Nachrüstung von Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe). Im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) wird der Einbau einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert.
  • Einbau einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden
  • Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (z. B. intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht)
  • Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-, Gegensprechanlagen), baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder) Bei allen Maßnahmen sind die technischen Mindestanforderungen einzuhalten. Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen. Der Einbau neuer Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird ausschließlich in den Produkten Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) oder Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) gefördert.


Wie und in welchem Umfang wird gefördert?



Finanzierung als Zuschuss
(Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455))

  • 20 % auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten – 10% auf jeden weiteren Euro pro Antrag, maximal bis 1.600 Euro Zuschuss pro Wohneinheit
  • Stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW bevor Sie mit dem Umbau beginnen.

Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen.


Hier geht es zum Förderantrag




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