Ihr Nutzen
Über die Produkte Altersgerecht Umbauen (159/455) fördert die KfW vielfältige bauliche Maßnahmen
zum Einbruchschutz am Wohnungsbestand.
Wer wird gefördert?
Jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert.
Was wird gefördert?
- Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Nachrüstung von Haus- und Wohnungseingangstüren
(z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe). Im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss
(Nr. 151/152/430) wird der Einbau einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert.
- Einbau einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden
- Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (z. B. intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht)
- Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-, Gegensprechanlagen), baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder)
Bei allen Maßnahmen sind die technischen Mindestanforderungen einzuhalten. Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen. Der Einbau neuer
Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird ausschließlich in den Produkten Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) oder Energieeffizient Sanieren
– Investitionszuschuss (430) gefördert.
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
Finanzierung als Zuschuss
(Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455))
- 20 % auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten – 10% auf jeden weiteren Euro pro Antrag, maximal
bis 1.600 Euro Zuschuss pro Wohneinheit
- Stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW bevor Sie mit dem Umbau beginnen.
Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben, Ferien- und
Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen.
Hier geht es zum Förderantrag